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Abkommensrechtliche Ansässigkeit nach Abschaffung von Erbschaft- und Schenkungsteuer in Schweden
In Schweden wurde die Erbschaft- und Schenkungsteuer ab dem Jahr 2005 abgeschafft. Der Bundesfinanzhof musste sich in drei Revisionsentscheidungen zur der Frage äußern, welche Auswirkungen die Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Schweden auf das Doppelbesteuerungsabkommen hat. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass mangels einer Steuerpflicht in Schweden dort keine abkommensrechtliche Ansässigkeit begründet werden kann und das Besteuerungsrecht – mangels einer Doppelansässigkeit – Deutschland zusteht.
in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 19. Oktober 2023