Insight
· Insight

FG München: Kapitalertragsteuerabzugsverpflichtung einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Jersey bei inländischer faktischer Geschäftsführung

Die Frage nach dem Ort der Geschäftsleitung spielt im Internationalen Steuerrecht eine bedeutende Rolle, da sich danach die Steuerpflicht international tätiger Gesellschaften richtet und auch darüber bestimmt, in welchem Land Ausschüttungen der Kapitalertragsteuer unterliegen. Mit Beschluss vom 05.06.2023 stellt das Finanzgericht München klar anhand welcher Kriterien es den Ort der Geschäftsleitung sogenannter „Feeder-Fonds“ prüft. „Ein Urteil mit höchster Relevanz für deutsche Private Equity-Häuser“, meint Raphael Baumgartner.

in: DStRK | Deutsches Steuerrecht kurzgefasst, Heft 21/2023, 04. November 2023, 281-282
Autoren: Raphael Baumgartner
Expertise
  • Private Funds
    • Fondsstrukturierung
    • Investorenberatung
  • Steuerrecht
    • Steuerplanung / -strukturierung
    • Internationales Steuerrecht
    • Steuer Compliance