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Neues BMF-Schreiben zu Mitteilungspflichten nach §§ 138, 138b unter besonderer Berücksichtigung der Aussagen zu § 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 AO

Die steuerlichen Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Strukturen nehmen einen immer höheren Stellenwert ein und werden bei Verstößen entsprechend geahndet. Von besonderer Bedeutung sind dabei seit jeher die Meldepflichten von Beteiligungen an ausländischen Personen- und Kapitalgesellschaften gem. § 138 Abs. 2 AO. Aufgrund des unklaren Wortlauts der Vorschrift, veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen am 26.4.2022 ein BMF-Schreiben zu den Meldepflichten nach § 138 Abs. 2 AO. In ihrem Beitrag in der IStR analysieren Raphael Baumgartner und Florian Nier das BMF-Schreiben, ordnen dieses unter Berücksichtigung des Wortlauts des § 138 Abs. 2 AO ein und richten den Blick schließlich auf noch immer ungeklärte Rechtsfragen und Problemfelder.

in: IStR Internationales Steuerrecht, Heft 17/2022, 01. September 2022, 632-638
Autoren: Raphael Baumgartner, Florian Nier
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