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Schaffung weißer Einkünfte durch Zuwendung an gemeinnützige Stiftung?

Aus der Kategorie Kuriositäten des Steuerrechts: Durch Zuwendung von Depotvermögen an eine gemeinnützige Stiftung unter Vorbehalt eines Ertragsnießbrauchs zugunsten des Schenkers könnte dieser möglicherweise in den Genuss des Zuflusses unversteuerter Dividenden aus dem Depotvermögen kommen. Ursächlich dafür ist die Körperschaftsteuerbefreiung der gemeinnützigen Stiftung sowie die derzeitige gesetzliche Regelung der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG), die eine für die Besteuerung erforderliche Zurechnung von Dividenden nur bei dem (wirtschaftlichen) Eigentümer der Aktien bzw. Beteiligungen vorsieht.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 05. Oktober 2023
Autoren: Julia Krüger
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